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   BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18   

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https://dejure.org/2018,44721
BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18 (https://dejure.org/2018,44721)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - 5 StR 412/18 (https://dejure.org/2018,44721)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - 5 StR 412/18 (https://dejure.org/2018,44721)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher Bedeutung; Gefahrenprognose; umfassende Würdigung; Persönlichkeit des Täters; Vorleben; Anlasstat; konkrete Krankheits- und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach schwerer Brandstiftung: Darlegung einer Gefahr für die Allgemeinheit bei einer Anlasstat mit primär suizidalem Hintergrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63 S. 1
    Begründen der Gefahrenprognose für die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Begehung von erheblichen rechtswidrigen Taten infolge seines fortdauernden Zustands der Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 138
  • StV 2019, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395, und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    aa) Im Ansatz zutreffend ist es davon ausgegangen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 63 Satz 1 StGB nur vorliegt, wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    Einzustellen sind die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen können (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 mwN).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    Für Straftaten, die - wie die Sachbeschädigung - im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind, trifft dies nicht ohne Weiteres zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, Rn. 28).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395, und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18
    Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395, und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind nicht ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, soweit sie nicht mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden oder mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 13; Beschluss vom 29. November 2018 ? 5 StR 412/18, NStZ-RR 2019, 138, 139; Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Beschluss vom 16. Juni 2014 ? 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; Beschluss vom 18. Juli 2013 ? 4 StR 168/13, NStZ-RR 2013, 375, 377; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 ? 2 BvR 298/12 Rn. 21; LK StGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 99; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 54).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Dagegen wird die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die zu erwartenden Delikte nicht zumindest den Bereich der mittleren Kriminalität erreichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17; Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 412/18 Rn. 9 und vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4).
  • OLG Köln, 24.07.2020 - 2 Ws 339/20

    Unverhältnismäßigkeit der unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht;

    Auf Sachbeschädigungen im Allgemeinen trifft dies nicht ohne Weiteres zu (BGH, Beschluss v. 29.11.2018, NStZ-RR 2019, 138; vgl. Groß in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 63 Rdn. 55).
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